Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16620
BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11 (https://dejure.org/2012,16620)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2012 - V ZR 228/11 (https://dejure.org/2012,16620)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11 (https://dejure.org/2012,16620)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16620) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 Nr 1 WoEigG, § 62 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren: Gemeinschaftsbezogene Streitigkeit; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streit über Schadensersatzansprüche wegen einer behaupteten Verletzung der zwischen Wohnungseigentümern bestehenden Rücksichtnahmepflichten als gemeinschaftsbezogene Streitigkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschließung der Nichtzulassungsbeschwerde; unzutreffender Instanzenweg; Nichtzulassungsbeschwerde; Aufteilung von Teileigentum; Treuepflichten; Rücksichtnahme

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverfahren: Gemeinschaftsbezogene Streitigkeit; Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verstoß gegen vorgesehenen Instanzenzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Nr. 1; WEG § 62 Abs. 2
    Streit über Schadensersatzansprüche wegen einer behaupteten Verletzung der zwischen Wohnungseigentümern bestehenden Rücksichtnahmepflichten als gemeinschaftsbezogene Streitigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Treue- und Rücksichtnahmepflichten

  • blog.de (Kurzinformation)

    WEG: Zum Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde in WEG-Sache, auch wenn falsches Gericht entschieden hat

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde in WEG-Sache, auch wenn falsches Gericht entschieden hat

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Umwandlung von Sonder- in Gemeinschaftseigentum? (IMR 2013, 1048)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11
    Der Umstand, dass der Kläger zwischenzeitlich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist, ändert nichts daran, dass Grundlage der Auseinandersetzung das Gemeinschaftsverhältnis ist (Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 141; Beschlussempfehlung zur WEG-Novelle 2007 in BT-Drucks. 16/1343, S. 27).
  • BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei

    Auszug aus BGH, 10.05.2012 - V ZR 228/11
    Der Regelungstechnik des Gesetzes zufolge ist der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde nicht darauf bezogen, dass das Landgericht als Berufungsgericht entschieden hat; vielmehr bezieht er sich auf das in der Berufungsinstanz angewandte materielle Recht (Senat, Beschluss vom 1. August 2011 - V ZR 259/10, Rn. 6, juris).
  • BGH, 17.03.2016 - V ZR 185/15

    Wohnungseigentumssache: Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung

    Der Umstand, dass die Beklagte zwischenzeitlich aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausgeschieden ist, ändert nichts daran, dass Grundlage der Auseinandersetzung das Gemeinschaftsverhältnis ist (Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 3 mwN).

    Der Regelungstechnik des Gesetzes zufolge ist der Ausschluss der Nichtzulassungsbeschwerde nicht darauf bezogen, dass das Landgericht als Berufungsgericht entschieden hat, sondern auf das in der Berufungsinstanz angewandte materielle Recht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 13.12.2019 - V ZR 313/16

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine Wohnungseigentumssache

    Der innere Zusammenhang der Streitigkeit mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer entfällt, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht dadurch, dass eine der Parteien vor Rechtshängigkeit aus der Wohnungseigentümergemeinschaft ausscheidet (vgl. Senat, Beschluss vom 26. September 2002 - V ZB 24/02, BGHZ 152, 136, 140 ff.; Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 Rn. 3; Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZR 108/15, ZWE 2016, 189 Rn. 5; Beschluss vom 17. März 2016 - V ZR 185/15, NZM 2016, 363 Rn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 05.06.2013 - 13 S 4/12

    Rechtsstreit um Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung zwischen

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Schadensersatzansprüche aufgrund von behaupteten Verletzungen der zwischen den Wohnungseigentümern bestehenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten geltend gemacht werden (BGH ZWE 2012, 334).

    Der Streitfall unterscheidet sich insoweit deutlich von den bisher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen es um Schadensersatzansprüche, die sich aus der Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums (BGH WuM 1991, 418) oder um einen Schadensersatzanspruch aufgrund der verweigerten Genehmigung eines Mitglieds der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Aufteilung von Teileigentumseinheiten (BGH ZWE 2012, 334) ging.

  • OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur

    BGH AZ: V ZR 228/11.
  • BayObLG, 24.08.2023 - 102 AR 154/23

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung - Klageerweiterung auf einen Streitgenossen

    Geht es - wie im Streitfall - um Schadensersatzansprüche aus § 280 Abs. 1 i.V. m. § 241 Abs. 2 BGB wegen Verletzung einer im Gemeinschaftsverhältnis wurzelnden Treue- und Rücksichtnahmepflicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012, V ZR 228/11, ZWE 2012, 334 zu § 43 Nr. 1 WEG a.F.), liegt ebenfalls eine Streitigkeit nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG vor.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.02.2020 - 72 C 66/19

    WEG - Wasserschaden in Nachbarwohnung im Zusammenhang mit erlaubten Dachausbau

    Selbst wenn die Beklagte zu 2) zwischenzeitlich nicht mehr Verwalterin wäre, würde nichts daran ändern, dass Grundlage der Auseinandersetzung die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist (vgl. auch BGH Beschl. v. 10. Mai 2012 - V ZR 228/11 = BeckRS 2012, 14185).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2020 - 72 C 66/19

    Schlampiger Dachgeschossausbau kann teuer werden!

    Selbst wenn die Beklagte zu 2) zwischenzeitlich nicht mehr Verwalterin wäre, würde nichts daran ändern, dass Grundlage der Auseinandersetzung die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ist (vgl. auch BGH Beschl. v. 10. Mai 2012 - V ZR 228/11 = BeckRS 2012, 14185).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht